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Repatriierung und Resettlement

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Arthur Zegart; The U.S. National Archives and Records Administration; RG-59- IRO hier: IRO Subject File , 1946-1952 Lot File No. 53 D 307 - DSC09226-2.

Am Ende des Krieges standen die Alliierten in Deutschland vor einer Problematik von zuvor noch nie dagewesenem Umfang. Auf dem deutschen Staatsgebiet befanden sich nun nach Schätzungen der Alliierten etwa rund elf Millionen nichtdeutsche Zivilisten, darunter ehemalige Zwangsarbeiterinnen, KZ-Überlebende sowie Kriegsgefangene.1 

Zunächst übernahm dieses Problem das alliierte Oberkommando SHAEF, welches die unmittelbare Versorgung sicherstellte und parallel dazu die ersten großen Rückführungen plante. Dank dieser raschen Maßnahmen konnten nach Einschätzung von Michael Marrus „die Mehrzahl der elf Millionen Europäer, die ihre Repatriierung verlangten“, in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden.

  1. Schönhagen, Jakob; Herbert, Ulrich: Migration und Migrationspolitik in Europa 1945–2020. Göttingen: Wallstein Verlag 2023, S. 156.

Ein Mann hält eine Tafel mit der Aufschrift "Bryan" in Richtung Kamera. Ein Zug fährt ein und es versammeln sich zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer. Die als "Displaced Persons" (DPs) bezeichneten Personen steigen mit ihrem Gepäck aus dem Zug und formieren sich in einer Reihe, wobei sie alle gut sichtbaren Namens- oder Nummernschilder tragen. Unter den Betroffenen sind sowohl Erwachsene als auch Kinder und ganze Familien. Die Überprüfung der Anhänger und Nummern erfolgt in einer langen Warteschlange. Im weiteren Verlauf werden weitere Einstellungen von Familien gezeigt, die aus Zügen aussteigen. Quelle: United States Holocaust Memorial Museum, RG-60.4463, gift of Julien Bryan Archive.

Der ursprüngliche Plan der Siegermächte war ausgesprochen ambitioniert. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kriegsende sollten „praktisch alle Flüchtlinge“ in ihre Heimat zurückgeführt werden. Die United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) hatte bereits 1943 die Zuständigkeit für eine Vielzahl von Displaced Persons übernommen und spielte eine zentrale Rolle bei der Organisation von Repatriierungen.3 

In der Realität war die UNRRA schon nach wenigen Wochen mit einer Anzahl von mehreren Millionen Displaced Persons konfrontiert.4 Nachdem SHAEF seine Tätigkeit eingestellt hatte, setzte die UNRRA die Rückführungen weitestgehend alleine fort und übernahm somit zugleich die Versorgung von etwa hunderttausend Displaced Persons. Die Aufgabe der Rückführung wurde zusätzlich dadurch erschwert, dass ein wachsender Anteil der Betroffenen eine Rückkehr ablehnte oder nicht zurückgeführt werden konnte.5 

Auf Grundlage der Vereinbarungen von Jalta erfolgten Rückführungen ehemaliger Kriegsgefangener sowie Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter mit sowjetischer Staatsangehörigkeit teilweise auch unter Zwang. Bis Ende September 1945 waren so ca. 2.272.000 Menschen in die Sowjetunion verbracht worden. Erst gegen Ende 1945 wendeten sich die Westalliierten von der Politik der Zwangsrückführung ab.6 

Die öffentliche Kritik, die eine Forderung beinhaltete, wonach sowjetische Staatsangehörige wie alle anderen Displaced Persons eine freie Wahl erhalten müssten, resultierte in einem Anstieg des Drucks auf die Verantwortlichen. In der Folge der evidenten Konsequenzen der Zwangsrepatriierungen ordnete General Eisenhower am 4. September 1945 ein ausdrückliches Verbot des Gewalteinsatzes an.7 

Diese Entscheidungen stellen keine zufällige Manifestation neuer Einsichten dar, sondern sind das Resultat bewusster Abwägungen angesichts der realen Gewalt, die für die vollständige Durchsetzung des Jalta-Abkommens erforderlich gewesen wäre. Obwohl die Alliierten theoretisch auch die letzten Hunderttausenden oder gar die letzte Million Menschen mit Zwang repatriieren hätten können, ist von entscheidender Bedeutung, dass im Verlauf von 1945 und verstärkt 1946 die Überzeugung wuchs, diesen Weg nicht weiter beschreiten zu wollen. Die Abkehr von der Gewalt stellt demnach eine aktiv getroffene politische und moralische Entscheidung dar, die einen bewussten Bruch mit der Logik des reinen Vollzugs markiert.

In den Debatten der Zeit tauchte deshalb die Rede von der „letzten Million“ auf, also jene, die aus mehreren Gründen nicht repatriiert werden konnten oder wollten. 

  1. Ebd. S. 348f.

  2. Ebd. S. 349.

  3. Ebd. S. 361.

  4. Ebd. S. 357f.

  5. Dismukes, Donna: The Forced Repatriation of Soviet Citizens: A Study in Military Obedience, ??.12.1996, URL: https://apps.dtic.mil/sti/tr/pdf/ADA327149.pdf (abgerufen am: 03.09.2025). S. 97.

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Arthur Zegart; The U.S. National Archives and Records Administration; RG-59- IRO hier: IRO Subject File , 1946-1952 Lot File No. 53 D 307 - DSC09234-2.

Aus dieser Lage heraus entstand 1947 die International Refugee Organization (IRO) als Nachfolgeorganisation der UNRRA. Das Mandat führte zu einer Schwerpunktverschiebung: Neben der fortgesetzten Möglichkeit einer nunmehr ausschließlich auf freiwilliger Basis durchgeführten Repatriierung wurde das Resettlement in aufnahmebereite Drittstaaten verlagert. Am 1. Juli 1947 übernahm der vorbereitende Ausschuss der IRO die Zuständigkeit für 643.000 in Deutschland, Österreich und Italien verbliebene DPs. Die IRO warb daher aktiv um Aufnahmestaaten, wobei Arbeitsmarktkriterien eine zentrale Rolle spielten. Gefragt waren „nützliche“ Arbeitskräfte, also handwerkliche und industrielle Qualifikationen, Alter meist unter 50-55 Jahren, zahlreiche Staaten setzten numerische Kontingente.

In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg brachen viele Displaced Persons per Schiff nach Übersee auf. Ein Filmbeitrag aus dem Oktober 1948 verdeutlicht dies eindrucksvoll: Über 800 Menschen aus elf verschiedenen Ländern gingen damals an Bord der General W. M. Black, um nach New York zu gelangen. Quelle: United States Holocaust Memorial Museum, RG-60.4186, gift of Julien Bryan Archive.

Die Dimension dieses Resettlement-Projekts war in der Geschichte beispiellos. Zwischen 1947 und 1951 gelang die Umsiedlung von etwa einer Million DPs, vor allem nach Nordamerika, Australien, Lateinamerika und Palästina/Israel, aber auch in Länder in Afrika und Asien.10 Die meisten Länder verknüpften ihre Aufnahmeprogramme mit arbeitsmarktpolitischen Interessen. Männliche DPs, die im Bergbau-, Landwirtschafts- oder Industriesektor arbeiteten, hatten somit eine deutlich bessere Chance, Europa mittels des Resettlement-Programms verlassen zu können.

  1. Marrus, Michael R.: Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert. Berlin: Schwarze Risse 1999, S. 389f.

Das Schiff „General Black“ ist auf See zu sehen, dicht gefüllt mit Menschen an Deck. Ein Banner verkündet: „America Welcomes its New Citizens“. Die Kamera zeigt das voll besetzte Auswandererschiff, das über das Meer fährt, während die Passagiere an den Relings stehen und in die Ferne blicken. Quelle: United States Holocaust Memorial Museum, RG-60.4462, gift of Julien Bryan Archive.

Die „Hardcore-Fälle“

Schon 1946 wurde klar, dass die alliierte Vorstellung einer vollständigen Repatriierung aller Displaced Persons nicht aufgehen würde. Immer mehr Menschen verweigerten die Rückkehr in ihre Herkunftsländer (insbesondere jene aus der Sowjetunion), oft aus Angst vor politischer Verfolgung oder wirtschaftlicher Perspektivlosigkeit.11 Diese Gruppe, die weder repatriiert noch für eine Auswanderung in Drittstaaten in Frage kam, wurde von der IRO als „Hardcore-Fälle“ klassifiziert. Der Chief of IRO Missions war verantwortlich für die Zertifizierung institutioneller „Hardcore“-Fälle und musste die relevanten Kriterien sowie die Gründe für ihre Einstufung dokumentieren.12 

Hinzu kam das erschwerte Resettlement von körperlich Versehrten, Kranken, psychisch Traumatisierten sowie alleinstehenden Müttern mit kleinen Kindern.13 

 

Einige Zahlen verdeutlichen die Dimension:

 

  • Zwischen Mitte 1947 und Ende 1951 wurden seitens der IRO zwar über 1.039.000 Menschen resettled, jedoch verblieben 175.000 Personen, denen keine Aufnahmebereitschaft entgegengebracht wurde.14 
  • Von diesen galten etwa 15.000 als so schwer betroffen, dass sie in stationären Einrichtungen untergebracht werden mussten.15 
  • Besonders sichtbar wurde dieses Problem in Varel, wo eines der größten DP-Altersheime in Norddeutschland entstand. Hier wurden ab 1950 gezielt ältere und kranke DPs aus anderen Lagern zusammengeführt. Zeitweise lebten dort über 1.500 Menschen aus mehr als einem Dutzend Nationen, vor allem Balten und Ukrainer.16 Schon 1949 sprach man von 170.000 Hardcore-Fällen insgesamt, von denen nur ein Teil in Einrichtungen wie Varel stationär versorgt werden konnte.

 

Diese Hardcore-Fälle verdeutlichen somit die Grenzen internationalen Hilfsbereitschaft gegenüber den europäischen DPs nach dem Zweiten Weltkrieg. Während etwa junge und arbeitsfähige DPs in die USA, nach Kanada, Australien oder Lateinamerika emigrieren konnten, blieben die Schwächsten in Deutschland, Österreich und Italienzurück. Damit wurde auch klar, dass die internationalen Hilfsorganisationen trotz ihrer gewaltigen Anstrengungen das humanitäre Problem nicht vollständig hatte lösen können. Mit dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer vom 25. April 1951 erhielten die DPs zwar einen eigenen Status, der auch ihre rechtliche Gleichstellung regelte, dennoch lebten viele von ihnen weiterhin in Lagern oder Heimen.

  1. Marrus, Michael R.: Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert. Berlin: Schwarze Risse 1999, S. 356, 361, 365.

  2. Archives Nationales (Paris), AJ-43-417, S. 3.

  3. Huhn, Sebastian; Lukas, Hennies; Rass, Christopher: Gewaltinduzierte Mobilität und ihre Folgen. „Displaced Persons“ in Osnabrück und die Flüchtlingskrise nach dem Zweiten Weltkrieg, in: Osnabrücker Mitteilungen, Nr. 123. 2018, S. 183–231, hier S. 187.

  4. Marrus, Michael R.: Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert. Berlin: Schwarze Risse 1999, S. 356, 361, 390f.

  5. Grabe, Nina: Die stationäre Versorgung älterer Displaced Persons und „heimatloser Ausländer“ in Westdeutschland (ca. 1950–1975). Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2020, S. 17.

  6. Grabe, Nina: Die stationäre Versorgung älterer Displaced Persons und „heimatloser Ausländer“ in Westdeutschland (ca. 1950–1975). Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2020, S. 63.

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Das Bild zeigt die Hardcore-Klassifizierungskriterien der IRO. Für die Einstufung als Hardcore müssen die Zertifizierungsstellen eine Begründung angeben, indem sie die entsprechende Kategorie-Nummer zusammen mit der dazugehörigen Beschreibung aufführen. Beispiel: Kategorie 2 – aufgrund von pulmonaler Tuberkulose.

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von Max Kossenjans
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