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Die Displaced Persons Politik der Alliierten

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Quelle: Arthur Zegart; The U.S. National Archives and Records Administration; RG-59- IRO hier: IRO Subject File , 1946-1952 Lot File No. 53 D 307 - DSC09215.

Nach der Befreiung Deutschlands standen die Siegermächte vor einer gewaltigen Herausforderung: Millionen Menschen waren durch Zwangsarbeit, Deportation oder andere Formen naationalsozialistischer Gewalt entwurzelt worden. Ihre Versorgung und Rückführung musste organisiert werden. Die Alliierten differenzierten bereits in der frühen Nachkriegszeit zwischen Binnenvertriebenen und den sogenannten Displaced Persons, also Personen, die sich außerhalb ihres Herkunftskontext befanden. Unter den Betroffenen befanden sich jedoch nicht ausschließlich Opfer von Verfolgung und Zwangsarbeit, sondern auch ehemalige Kollaborateur*innen und Unterstützer*innen sowie Nationalsozialist*innen , die der Justiz entronnen waren. Die Rückführung in die Herkunftsländer war in vielen Fällen nicht freiwillig, sondern wurde von den Alliierten als verpflichtende Repatriierung organisiert.1  Für viele Betroffene bedeutete die Rückkehr zudem keineswegs einen Neuanfang unter sicheren Bedingungen, sondern brachte neue Unsicherheiten und Belastungen mit sich.

Im Jahr 1943, in dem die Alliierten erste Gebietsgewinne gegen die Nationalsozialisten erzielten und dabei NS-Opfer befreiten, wurde die United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) gegründet. Die vorrangige Aufgabe der UNRRA bestand zunächst in der Sicherstellung einer elementaren Versorgung sowie in der Registrierung und Zusammenführung der DPs in geeigneten Lagern.

Insbesondere war dies der Fall, wenn diese Heimatländer unter sowjetischer Kontrolle standen. Dies führte zu einer signifikanten Verschlechterung der Beziehungen zwischen den Westalliierten und der Sowjetunion, welche die Rückkehr seiner Bürger*innen forderte.2 

Der Streit über den richtigen Umgang mit den DPs führte am Ende zur Gründung einer neuen Organisation, der International Refugee Organization (IRO). Sie entstand hauptsächlich aus der Debatte um die „letzte Million“ DPs, die nicht repatriiert werden konnten. 3 Bei der Umsiedlung wurden vorrangig die zur Arbeit fähigen und größtenteils jungen Menschen berücksichtigt. Ältere, kranke oder alleinstehende Personen, für die das alliierte Militär den empathielosen Titel „Hard Core“ also der "harte Kern" verwendete, fanden hingegen kein Land, das bereit war, sie aufzunehmen.

  1. Marrus, Michael R. (1999): Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert. Berlin: Schwarze Risse. S. 339.

  2. Ebd. S. 365.

  3. Ebd. S. 384.

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Quelle: Arthur Zegart; The U.S. National Archives and Records Administration; RG-59- IRO hier: IRO Subject File , 1946-1952 Lot File No. 53 D 307 - DSC09239.

Für die Westalliierten war ihre DP-Politik, die sie führten, nicht nur eine humanitäre Frage. Sie wollten Westeuropa und nicht zuletzt das an der Grenze zwischen Westen und Sowjetunion gelegene Deutschland angesichts des beginnenden Kalten Kriegs wieder stabilisieren. Ein Großteil der nicht repatriierten DPs wurde von den Westmächten als politische Flüchtlinge vor dem Kommunismus gesehen. Die Sowjetunion hingegen betrachtete diese als Deserteure oder Kollaborateure, was zu scharfen Konflikten zwischen den Siegermächten führte.5 

Schließlich ging die Zuständigkeit für diese Menschen ab 1950/51 schrittweise auf die jungen westdeutschen Behörden über. Das „Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer“ vom 25. April 1951 schuf einen eigenen Rechtsstatus für jene DPs, die nicht repatriiert wurden und kein Aufnahmelamd fanden und sich deshalb noch in Deutschland aufhielten.6 Politisch war dieser Bedeutungswandel nach Wolfgang Jacobmeyer bewusst gewählt. Die Bundesrepublik versuchte auf diese Weise, durch die rechtliche Gleichstellung bei gleichzeitiger Begrenzung sozial- und entschädigungsrechtlicher Ansprüche die deutsche Verantwortung für das DP-Problem zu relativieren und zugleich mögliche Wiedergutmachungsforderungen dieser Gruppen abzuwehren.

  1. Marrus, Michael R. (1999): Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert. Berlin: Schwarze Risse. S. 365.

  2. Grabe, Nina (2020): Die stationäre Versorgung älterer Displaced Persons und „heimatloser Ausländer“ in Westdeutschland (ca. 1950–1975). Stuttgart: Franz Steiner Verlag. S. 30.; Antons, J.-H. (2014): Displaced Persons in Postwar Germany. Parallel Societies in a Hostile Environment, in: Journal of Contemporary History, 49 (1), S. 92–114, hier S. 108. https://doi.org/10.1177/0022009413505659 .

In den Debatten des ersten Deutschen Bundestages spielten Displaced Persons (DPs) nach den Erkenntnissen von Simon Hellbaum insgesamt nur eine marginale Rolle. Wenn über diese Menschen gesprochen wurde, dann häufig in einem negativen Kontext. So oft mit Kriminalität in Verbindung gebracht und dabei teilweise in nationalsozialistischer Sprache als „minderwertige Osteuropäer“ diffamiert. Darüber hinaus galten sie als Belastung für den ohnehin knappen Wohnraum.

Zwar existierten auch Stimmen, die sich für die DPs einsetzten, doch geschah dies meist aus humanitären Gründen oder aus eigennützig-nationalistischen Motiven. So sollte durch eine gute Versorgung die internationale Anerkennung der Bundesrepublik gefördert oder eine bessere Versorgung deutscher Vertriebener erreicht werden. Eine historische Verantwortung Deutschlands für das Schicksal der DPs wurde hingegen einzig von Hermann Brill (SPD) betont.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die DPs in den Bundestagsdebatten vornehmlich als Projektionsfläche für innenpolitische Interessen, gesellschaftliche Abgrenzungsdiskurse und die Aushandlung staatlicher Verantwortungs- und Zugehörigkeitsfragen fungierten. Es konnte beobachtet werden, dass echte Sorge, Mitgefühl oder Verantwortungsbewusstsein gegenüber dieser Personengruppe, kaum zum Ausdruck gebracht wurde.

(Für eine ausführliche Analyse über Displaced Persons in den Bundestagsdebatten siehe Hellbaum 2021).

Damit lässt sich die alliierte Politik gegenüber den DPs in drei Phasen beschreiben:

  1. 1945 - militärische Repatriierungspolitik unter SHAEF, häufig auch unter Zwang, getragen von dem Ziel, Europa schnell zu „entlasten“.

  2. 1945-1947 - internationale Hilfspolitik unter UNRRA, geprägt von Versorgung und zunehmenden Konflikten über Rückkehrverweigerungen.

  3. 1947-1951 - Migrationspolitik unter IRO, die auf Resettlement setzte und damit die Grundlage für moderne Flüchtlingspolitik (UNHCR, Genfer Flüchtlingskonvention) legte.

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von Max Kossenjans
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